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Im Jahr 1076 belegt Papst Gregor VII (Hildebrand von Soana, welcher auch als die "Zuchtrute Gottes" bezeichnet wurde) den deutschen König Heinrich IV mit dem Kirchenbann (er schließt den König aus der Kirche aus).Grund dafür war, dass sich König Heinrich IV der Laieninvestitur schuldig gemacht hatte, als er das vakante Bistum von Mailand eigenmächtig neu vergeben hatte und damit gegen das “Dictatum Papae“ verstieß. König Heinrich IV schwört Papst Gregor VII (Hildebrand von Soana) und seinen Feinden im Reich bei seinem „Gang nach Canossa“ im Jahr 1077 Entgegenkommen. „Ich, König Heinrich, werde innerhalb der vom Herrn Papst Gregor bestimmten Frist über das, worüber die Erzbischöfe, Herzöge, Grafen und die übrigen Fürsten des Deutschen Reiches sowie die Übrigen, die sich ihnen dabei angeschlossen haben, gegenwärtig über mich klagen und mit mir uneins sind, entweder nach dem Urteile des Papstes dem Rechte gemäß Genüge leisten oder mich nach dessen Rate vergleichen, falls sich nicht mir oder ihm ein tatsächliches Hindernis in den Weg stellt; ich werde nach dessen Behebung nach wie vor hierzu bereit sein. Außerdem wird der Herr Papst Gregor, wenn er über die Alpen oder anderswohin reisen will, von meiner Seite und all derer Seite die mir unterstehen, vor aller Verletzung seines Leibes und Lebens sicher sein, er und alle in seinem Geleite und in seiner Umgebung, ebenso alle seine Boten und alle Gesandten, die von irgendwoher zu ihm kommen. Das soll für Hinreise und Rückreise sowie für den jeweiligen Aufenthalt gelten. Auch sonst soll ihm mit meiner Zustimmung nichts gegen seine Ehre in den Weg gelegt werden, und wenn jemand solches unternimmt, dann werde ich dem Papst Gregor, so gut ich es vermag, in zuverlässiger Treue beistehen“ Papst Gregor VII berichtet seinen Anhängern im deutschen Reich von den Ereignissen in Canossa. „Drei Tage lang stand er (Heinrich IV) hier vor dem Burgtore, hatte jedes Abzeichen seiner königlichen Würde abgelegt, harrte unbeschuht und in linnenem Gewande kläglich.... aus, und ließ nicht (davon) ab.... die apostolische Erbarmung anzuflehen, bis er alle zu Mitleid bewegte.“ Dieser Wortlaut ist in die heute gebräuchliche Rechtschreibung übernommen worden, da es eine solche im hohen Mittelalter noch nicht gab. (Im Jahr 786 gab es die erstmalige Erwähnung der deutschen Sprache in der „Lingua Theodisca“, der deutschen Sprache, als Volkssprache (diutisc = dem Volke verständlich, deutlich) im Gegensatz zur lateinischen Sprache der Gelehrten. Die Deutschen wurden von den Römern auf den Namen Germane getauft, weil sie den Deutschen der damaligen Zeit wie folgt charakterisierten. Der „Ger“ war der häufig benutzte Wurfspieß und der Wortstamm „man“ resultiert aus dem Wort Hand (manuell). Somit wurden Deutsche als “die mit dem Spieß in der Hand“ bezeichnet, und der Germane war wörtlich geboren. Beide Schriftstücke (von Papst Gregor VII und von Heinrich IV) im Original der Zeit zu lesen in der sie beide lebten, hätten einen erheblichen Leseaufwandes bedeutet und wären heute mehr als unverständlich. Jedermann schrieb damals wie er es für richtig erachtet hat und die meisten Menschen konnten ohnehin nicht Lesen oder Schreiben. Selbst Kaiser Karl der Große (747-814 Karolus Magnus Imperator Romanum) der am 25. Dezember 800 von Papst Leo III zum römischen Kaiser gekrönt wurde, war Zeit seines Lebens des Lesens und Schreibens nicht mächtig. Der Karolinger war aber trotzdem einer der herausragendsten Herrscher seiner Zeit und bleibt uns im Gedächtnis als der Begründer Europas. König Heinrich IV. sah sich zu dem Bußgang gezwungen, da viele deutsche Fürsten ihm nach der Auferlegung des Kirchenbannes die Gefolgschaft und die Unterstützung versagten und die von ihm initiierte Absetzung von Papst Gregor VII auf der Synode von Worms nicht respektierten. Zwar hob Papst Gregor VII den von ihm auferlegten Kirchenbann auf, doch der Investiturstreit war damit noch nicht beendet. Der Investiturstreit eskalierte im Jahr 1080 erneut, als König Heinrich IV wieder dem Kirchenbann des Papstes unterliegt, zu diesem Zeitpunkt aber einen Gegenpapst (Gegenpapst wurde Wibert von Ravenna und nannte sich Clemens III) einsetzt und sich von diesem 1084 in Rom zum Kaiser ernennen lässt. Das Wormser Konkordat von 1122 2. Besitzungen und Regalien (Als Regalien bezeichnet man das Privileg auf Erhebung von Zöllen, das Marktrecht, das Münzprägerecht, die städtische Gerichtsbarkeit oder auch das Stadtherrschaftsrecht.) des heiligen Petrus, die vom Beginn dieses Streites an bis zum heutigen Tage zur Zeit meines Vaters oder auch durch mich entfremdet worden sind, erstatte ich der heiligen römischen Kirche zurück ... 3. Besitzungen aller anderen Kirchen oder von Fürsten oder anderer Laien und Kleriker, die in diesem Streit verloren gegangen sind, werde ich nach den Rate der Fürsten und der Rechtsgewalt, die ich habe, zurückgegeben; was ich aber nicht selbst besitze, werde ich getreulich zurückzugeben befehlen. 4. Und dem Herrn Papst Kalixt II (Guido Graf von Burgund) und der römischen Kirche und allen, die auf ihrer Seite sind oder waren gebe ich den wahren Frieden. 10. Januar 1356 Mike Strunkowski, für die Gera-Chronik 2007 |
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